Beschlussvorlage - 03/BV/015/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Die Hauptsatzung der Gemeinde Bartow wurde am 27.06.2019 beschlossen. Nach Prüfung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurden Rechtsverletzungen geltend gemacht:

 

§ 6 Absatz 2 der Hauptsatzung:

Der im § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung angegebenen Summen der Entschädigungen für die Stellvertretung des Bürgermeisteramtes entsprechen nicht den Prozentsätzen gem.

§ 8 Abs. 2 Entsch-VO M-V, da die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters 490 € betragen soll.

 

Seitens der Verwaltung wurden für den 1. Stellv. Bürgermeister ein Betrag von 98 € ( 20 % von 490 €) und für den 2. Stellv. Bürgermeister ein Betrag von 49 € ( 10 % von 490 €) in die beigefügte Hauptsatzung eingefügt.

 

§ 6 Absatz 3 der Hauptsatzung:

Der im § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung genannte Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro

übersteigt den in § 14 Absatz 4 Nummer 1 EntschVO M-V maximalen Höchstbetrag von 10

Euro pro Monat für Gemeinden bis 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Insoweit stellt die

Regelung zum Sockelbetrag in der vorliegenden Hauptsatzung eine Rechtsverletzung dar.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein Betrag von 10 € in die beigefügte Hauptsatzung eingefügt

 

Nachfolgende rechtliche Bedenken wurden mit der vorliegenden Hauptsatzung ausgeräumt

(geändert):

 

Einwohnerversammlung

Es erfolgt der Hinweis, dass die Einwohnerversammlung durch öffentliche Bekannt-machung

einzuberufen ist.

 

§ 4 Absatz 1 zweiter Anstrich der Hauptsatzung

Bei der Zusammensetzung des Ausschusses mit 4 Mitgliedern sei darauf hingewiesen, dass

es bei entsprechenden Abstimmungen zu Pattsituationen kommen kann. Dies hätte dann ein

negatives Beschlussergebnis zur Folge.

 

 

§ 5 Absatz 1 Vierter Anstrich der Hauptsatzung

Es wird empfohlen, die Nummer 6 zu streichen, da dieser Wortlaut ebenfalls im Absatz 4 des § 5 der Hauptsatzung enthalten ist.

 

§ 5 Absatz 4 der Hauptsatzung

Nach § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen

dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot

einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder

Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung

festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen

von 100 bis höchstens 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur

auf den Hauptausschuss übertragen. Eine Regelung, wonach Sie als Bürgermeister

Spenden in Höhe von bis zu 100 Euro annehmen dürfen, verstößt erkennbar gegen § 44

Absatz 4 Satz 4 KV M-V.

 

§ 7 der Hauptsatzung:

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch den Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel. Diesseits wir davon ausgegangen, dass hierunter auch die Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB erfolgen.

Diese müssen jedoch nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie

2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

vom 4. Mai 2017 (BGB!. I S. 1057) zusätzlich in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

 

Für den § 6 der Hauptsatzung wurde eine Rückwirkung bis zum 01.07.2019 eingearbeitet,

damit die beschlossenen Entschädigungsbeträge auch ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt

werden dürfen. Die Hauptsatzung tritt erst nach Genehmigung der untere

Rechtsaufsichtsbehörde und mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

 

Alle Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bartow in der beigefügten Form. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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