Beschlussvorlage - 01/BV/084/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 31 "Windpark Altentreptow West" der Stadt Altentreptow
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.01.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich des Windparks „Altentreptow West“ zu regeln. Dazu gehören insbesondere Festsetzungen im Bereich der Abstandsflächen, der Narbenhöhe sowie der Verdichtung.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
(1) Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich von Loickenzin und westlich von Altentreptow soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.
(2) Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 55/2, 56/3, 56/4, 56/5, 56/6, 56/7, 57/1, 57/2, 58, 59, 60/1, 60/2, 61/1, 61/3, 61/4, 61/5, 62, 64, 66 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin sowie die Flurstücke 9/1, 9/3, 9/4, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1, 19/2, 20/1, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5, 22/1, 22/2, 22/3, 23, 24/1, 24/2, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 55, 56/2, 56/3 der Flur 1 der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
(3) Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
(4) Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506,9 kB
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