Beschlussvorlage - 01/BV/084/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich des Windparks „Altentreptow West“ zu regeln. Dazu gehören insbesondere Festsetzungen im Bereich der Abstandsflächen, der Narbenhöhe sowie der Verdichtung.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

(1)   Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich von Loickenzin und westlich von Altentreptow soll der Bebauungsplan Nr. 31 „Windpark Altentreptow West“ der Stadt Altentreptow gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen“ gemäß § 11 BauNVO.

 

(2)   Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 55/2, 56/3, 56/4, 56/5, 56/6, 56/7, 57/1, 57/2, 58, 59, 60/1, 60/2, 61/1, 61/3, 61/4, 61/5, 62, 64, 66 der Flur 1 in der Gemarkung Loickenzin sowie die Flurstücke 9/1, 9/3, 9/4, 10, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1, 19/2, 20/1, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5, 22/1, 22/2, 22/3, 23, 24/1, 24/2, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 55, 56/2, 56/3 der Flur 1 der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

(3)   Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

(4)   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.1.1.00.56250000

 

Bezeichnung:

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufwendungen (Planungsleistungen f. B- u. F-Pläne)

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine Ausschreibung muss noch erfolgen. Die Kosten sind noch ungewiss.

 

 

 

 

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Anlagen

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