Beschlussvorlage - 01/BV/062/2019

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Erhebung von Vorauszahlungen auf den Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Abs. 6 BauGB. Die Vorauszahlungen sollen in Höhe von 90% des mit Gutachten der  öffentlich bestellten Sachverständigen Frau Weigend ermittelten Ausgleichs-betrages durch Bescheid erhoben werden.

 

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