Beschlussvorlage - 01/BV/061/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderprogramm/Förderung von Lückenschluss durch Neubebauung im städtischen Sanierungsgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.12.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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08.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.01.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Im städtischen Sanierungsgebiet ist in den zurückliegenden Jahren Einiges passiert. Viele baufällige Gebäude wurden abgetragen. Die so für eine Neubebauung frei gewordenen Grundstücke werden über die Internetseite der Stadt Altentreptow sowie über öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel sowie als Beilage im Anzeigenkurier „Lokalfuchs“ zum Verkauf angeboten.
Aus dem Städtebauförderprogramm hat die Stadt Altentreptow letztmalig im Jahr 2016 Fördermittel erhalten. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden die beantragten Fördermittel nicht mehr bewilligt, da die städtebauliche Sanierung entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden soll. Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm stehen demzufolge nicht mehr zur Verfügung.
Ziel ist es, auch weiterhin innenstädtisches Bauen und hier insbesondere den „Lückenschluss“ zu fördern. Dies soll in Form einer Zuwendung aus städtischen Mittel erfolgen. Voraussetzungen für eine Zuwendungsgewährung sind:
- Antragstellung
- Lückenschluss im städtischen Sanierungsgebiet durch eine Neubebauung
- Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren
- Auszahlung erfolgt mit Fertigstellungsanzeige „Rohbau“
- Die Fördersumme wird auf 20.000 € je Objekt begrenzt.
- Jährlich können zwei Objekte gefördert werden.
Die finanziellen Mitteln sind in ab dem Haushaltsjahr 2020 planmäßig in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt sich mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MV in Verbindung zu setzten und sich für den Erhalt des Städtebauförderprogramms einzusetzen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Förderung von Lückenschluss durch Neubebauung im städtischen Sanierungsgebiet. Die Fördersumme je Obkejt beträgt 20.000 €. Jährlich können auf Antrag zwei Objekte gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich für den Erhalt des Städtebauförderprogramms einzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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620,7 kB
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