Mitteilungsvorlage - 37/MV/010/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Auf der Gemeindevertreter Sitzung am 21.08.2019 informierte die Bürgermeisterin Frau Dorn, über die erste Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Haushaltsjahr 2019 für den Dachausbau der Kita Wolde. Die Sperrung der Auszahlungen war notwendig, da die Fördermittelzusage noch ausstand. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2019 am 25.07.2019 trat die haushaltswirtschaftliche Sperre in Kraft.

 

Am 26.08.2019 erging der Zuwendungsbescheid vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte i. H. v. 240.975,00 EUR.

 

Damit ist die erste Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Haushaltsjahr 2019 aufzuheben.

 

Gemäß § 51 Abs. 2 KV M-V, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. MV S. 467) entscheidet der Bürgermeister über die Aufhebung der Sperre.

 

Die Bürgermeisterin Frau Dorn entschied am 29.08.2019 über die Aufhebung der Sperre.

 

Die Gemeindevertretung ist lt. § 51 Abs. 3 KV M-V über die Aufhebung der Sperre unverzüglich zu unterrichten.

 

Die Aufhebung der ersten Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Haushaltsjahr 2019 wird der Gemeindevertretung hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

 

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Anlagen

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