Beschlussvorlage - 01/BV/078/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf12.701.150 €                                          der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            13.382.280 €

das Jahresergebnis nach Veränderung der

Rücklagen    -681.130 €

-          im Finanzplander Gesamtbetrag d. laufenden Einzahlungen auf11.002.150 €                                          der Gesamtbetrag d. laufenden Auszahlungen auf              12.591.980 €                                          der Gesamtbetrag d. Einzahlungen aus

     Investitionstätigkeit auf 2.463.900 €              der Gesamtbetrag d. Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 2.476.900 €                                                       

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf      13.000 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.903.000 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 68,28 VzÄ (ohne Wahlbeamten)

ausgewiesen.

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A    350v.H.

Grundsteuer B    350v.H.                                                                                                  Gewerbesteuer                                330               v.H.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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