Beschlussvorlage - 01/BV/067/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Das an der Stralsunder Straße, am ehemaligen Kleinbahndamm und gegenüber dem Sportplatz, gelegene Grundstück soll mit einem Einfamilienhaus einschl. Doppelgarage/Doppelcarport bebaut werden.

Das Grundstück liegt im Außenbereich und wurde bisher als Lagerplatz genutzt.

 

Die Planung für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet erfordert jedoch die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.

Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Es wird auf das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB – Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, mit einer Größe von 921 m², soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 “Stralsunder Straße 18h“ aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 681/5 der Flur 2 innerhalb der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem der Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) soll nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

 

  1. Auf eine Umweltprüfung soll gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine Kostenübernahmeerklärung des Investors liegt bereits vor.

 

 

 

 

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Anlagen

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