Beschlussvorlage - 01/BV/064/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 Abs. 3 Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen  der Stadt Altentreptow  werden

  1. im Ergebnishaushalt auf
    einen Gesamtbetrag der Erträge von110.263 EUR
    einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von110.263 EUR
     
  2. im Finanzhaushalt auf
     

a)        einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 110.263 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von 110.263 EUR
 

b)        einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

                                                                                                                107.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

                                                                                                                              107.100 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
wird festgesetzt auf0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf11.000 EUR.

 


 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.1.1.03.54139000

5.1.1.03.78450000

 

Bezeichnung:

Städtische Eigenmittel für das SSV

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

79.528 €

92.100 €

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

0

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

0

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

79.528 €

92.100 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die finanziellen Mitteln werden planmäßig im Haushaltsplan 2020 der Stadt Altentreptow bereitgestellt.

 

 

 

 

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Anlagen

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