Beschlussvorlage - 01/BV/064/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.12.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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08.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.01.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 Abs. 3 Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung 2020 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow werden
- im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von110.263 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von110.263 EUR
- im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 110.263 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von 110.263 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von
107.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von
107.100 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
wird festgesetzt auf0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf11.000 EUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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