Beschlussvorlage - 01/BV/063/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendung für die Erweiterung des Pflegetherapeutischen Zentrums in der Poststraße 7, 17087 Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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17.12.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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08.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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21.01.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.02.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Am 19.06.2018 hat der Hauptausschuss der Stadt Altentreptow dem Verkauf städtischer Grundstücke hinter dem Pflegetherapeutischen Zentrum an den Eigentümer beschlossen. Dieser beabsichtigt hier eine Erweiterung des Pflegetherapeutischen Zentrums an der Friedenstraße.
Die ausgewiesenen Ziele der Einrichtung des pflegetherapeutischen Zentrums in Altentreptow sind die Förderung und Stabilisierung von Lebensqualität und Alltagskompetenz bei Menschen mit demenziellen und anderen neurodegenerativen Erkrankungen. Im Mittelpunkt der pflegetherapeutischen Konzepte stehen evidenzbasierte, nichtmedikamentöse Therapieformen, die ein erweitertes Spektrum von therapeutischen Einflussmöglichkeiten für Menschen, die von demenziellen Erkrankungen betroffen sind, bieten.
Auf dem Grundstück liegt ein Wegerecht für angrenzende Grundstückseigentümer. Dieses soll nach mehrfachen Gesprächen mit den Nutznießern auch erhalten bleiben. So dass sich der Investor dazu entschlossen hat, einen Verbinder zwischen altem und neuen Gebäude zu errichten. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 150.000 €.
Der Geschäftsführer hat in Gesprächen mit dem Bürgermeister deutlich gemacht, dass die Sicherstellung von pflegetherapeutischen Plätzen und die damit verbundene Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im öffentlichen Interesse liegen sollte. Von der Vorhaltung einer solchen Einrichtung profitiert letztendlich auch die Stadt.
Der Investor stellt den Antrag sein Vorhaben im Rahmen einer Wirtschaftsförderung mit 30.000 € (1 Prozent der Investitionssumme) zu unterstützen, um die aus dem bestehenden Weggerecht und der im Projekt liegenden Fernwärmeleitung resultierenden Mehrkosten zu decken. Insgesamt soll ein Summe von 3 Mio. € investiert werden.
Die Förderung der Wirtschaft ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Altentreptow. Bei erfolgreicher Förderung amortisieren sich die Fördermaßnahmen durch Beschäftigungs-zuwachs, Steuermehreinnahmen und Attraktivitätsgewinn des Standorts.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
