Grundstücksangelegenheit - 39/GA/018/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheit - Funkturm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Grundstücksangelegenheit
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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19.12.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ will die Telekom beim Netz-Ausbau neue Wege gehen. „Wir jagen Funklöcher“ richtet sich an Kommunen, die bisher beim Mobilfunk-Ausbau zu kurz gekommen sind. Die Telekom will gemeinsam mit 50 Kommunen auf die Jagd nach Funklöchern gehen. Bis Ende 2020 wird versucht, 50 Funklöcher zu schließen. Mitmachen kann jede Kommune, die auf ihrem Gebiet ein Funkloch hat bzw. keine LTE-Versorgung. Die Initiative kann allerdings von einer beliebigen Person oder Gruppe in der Kommune ausgehen. Schlussendlich wird die Kommune Ansprechpartner sein.
Folgende Voraussetzungen muss eine Kommune haben:
- Es gibt keinen LTE-Empfang.
- Ein Beschluss der Gemeindevertretung muss vorliegen.
- Die Gemeinde kann ein Dach oder eine freie Fläche als Maststandort zur Verfügung stellen.
- Der Standort ist zur ortsüblichen/marktgerechten Miete anmietbar.
- Eine Stromversorgung ist vorhanden.
- Die Gemeinde wird die Telekom bei nötigen Genehmigungsverfahren unterstützen.
- Ansprechpartner in der Kommune muss gegeben werden.
- Die Kommune muss äußern, was sie besonders macht (Datei hochladen, Dokument, Bild, Video) – Darstellung durch die Gemeindevertretung (ggfls. im Protokoll festhalten)
- Teilnahmebedingungen sind zu akzeptieren.
Das bietet die Telekom:
- Ein Mobil-Standort soll ausgebaut werden.
- Am Standort soll LTE und GSM angeboten werden und damit eine zeitgemäße Mobilfunk-Versorgung erstellt werden.
- Der Standort soll auch für zukünftige Mobiltechnologien verwendbar sein.
- Die Telekom kommt für die Kosten (Strom, Wartung, etc.) für den Standort auf.
- Für den Standort wird eine marktgerechte Miete gezahlt.
Die Telekom informiert fortlaufend darüber, mit welchen Kommunen bereits Funklöcher geschlossen werden. Jede Bewerbung, die bis zum 30. November 2019 eingeht, wird überprüft und hat die Chance teilzunehmen. Die Telekom behält sich vor, die Frist zu verlängern.
Der Bürgermeister Herr Schwarz hat am 28. November 2019 die Bewerbung online abgegeben. Allerdings kann die Bewerbung erst berücksichtigt werden, wenn ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, so die Mitteilung der Telekom. Somit dient dieser Beschluss als Grundsatzbeschluss.
Nach positiver Auswahl wird ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zwischen dem Eigentümer des in Frage kommenden Mobilfunkstandorts und der Telekom geschlossen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt, sich für die Aktion der Telekom „Wir jagen Funklöcher“ zu bewerben.
Gleichzeitig spricht sich die Gemeindevertretung für die Errichtung eines Funkturmes in der Gemarkung Groß Teetzleben der Flur 2 auf dem Flurstück 128 (getauschte Fläche Sportplatz) durch die Telekom aus, soweit die Gemeinde durch die Telekom ausgewählt wurde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
