Beschlussvorlage - 39/BV/017/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister gemäß § 39 Abs. 3 Satz 3 und 4 Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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19.12.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeister der Gemeinde Teetzleben hat gemäß § 39 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V aufgrund äußerster Dringlichkeit, die in der Anlage beigefügte Entscheidung anstelle der Gemeindevertretung getroffen.
Nach § 171 KV M-V Übergangsvorschriften ist eine verbindliche Entscheidung zur Ausübung des Wahlrechtes bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Es handelt sich um eine wichtige Einzelentscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig ist.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Bürgermeister war die Einberufung einer Sitzung innerhalb von drei Tagen nicht möglich. Regulär war keine Sitzung für den Monat Dezember geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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810,4 kB
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