Beschlussvorlage - 06/BV/027/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 23. Juli 2019 hat der Landtag in Schwerin das Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Der Verwaltungsaufwand soll spürbar reduziert werden. Vordringliches Ziel sei es mit den Vereinfachungen, die Doppik-Regelungen auf die ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen und die Verwaltungskraft in den Verwaltungen zuzuschneiden.

 

Mit dem Doppik-Erleichterungsgesetz  wurde der § 61 „Gesamtabschluss“ in der Kommunalverfassung geändert. Mit Ausnahme der zwei kreisfreien und vier großen kreisangehörigen Städten besteht ein Wahlrecht, ob ein Gesamtabschluss oder ein Beteiligungsbericht erstellt wird.

 

Nach § 171 KV M-V (Übergangsvorschriften ist eine verbindliche Entscheidung zur Ausübung des Wahlrechtes bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Es handelt sich um eine wichtige Einzelentscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig ist.

 

Aufgrund der geringen Anzahl von wirtschaftlichen Beteiligungen der Gemeinde, wie GEWO Bau Buroe GmbH,  E.DIS AG und GKU mbH Ostmecklenburg-Vorpommern empfiehlt die Verwaltung vom Wahlrecht  Gebrauch zu machen und gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V anstelle eines sehr umfangreichen Gesamtabschlusses, einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen.

 

Der Bericht enthält Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungs-verhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzungen der Organe der Gesellschaft.

 

Der Beteiligungsbericht ist erstmalig für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Jahresabschluss 2019 zu erstellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 176 KV M-V i.V.m § 61 KV M-V das Wahlrecht dahingehend auszuüben zukünftig einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Der Beteiligungs-bericht wird erstmalig mit dem Jahresabschluss 2019 erstellt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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