Beschlussvorlage - 06/BV/028/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilte mit Schreiben vom 28.10.2019 mit, dass sich ab dem 01.10.2019 die Landes- und Kreismittelanteile zur Finanzierung der Platzkosten in den Kindertagesstätten ändern.

Das hat zur Folge, dass für die Kindertagesstätte Grapzow eine Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Vier Jahreszeiten“ Grapzow beschlossen werden muss.

 

Durch die Erhöhung der Landes- und Kreismittel sinken die Anteile der Wohnsitzgemeinde und die Elternbeiträge geringfügig.

 

Vergleich an Ganztagsplätzen:

 

bis 09/2019ab 10/2019

 

Krippe290,42 €277,54 €

 

Kindergarten160,30 €151,93 €

 

 

Die Elternbeiträge ab 01.10.2019 wurden den Eltern Ende Oktober durch Aushang in der Kindertagesstätte bekannt gegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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