Beschlussvorlage - 06/BV/030/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Satzung der Gemeinde Grapzow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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19.12.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der Abgrenzung des klarzustellenden Innenbereiches sind bei der seit dem 05.07.1995 rechtskräftigen Altsatzung häufig bauakzessorisch wirkende Flächen nicht mit betrachtet worden. Dies führt dazu, dass vermeintlich dem Innenbereich zuzuordnende Flächen in der Planzeichnung der Satzung als Außenbereich dargestellt werden. Auf der Grundlage örtlicher Erhebungen sowie der Auswertung von Luftbildern (siehe Anlage 2) wurde die Grenze des Innenbereiches neu festgelegt (neu deklariert).
Die Bestandssatzung ist mehr als 20 Jahre alt. Der Kataster- und der Gebäudebestand haben sich nachhaltig verändert. Aus diesem Grunde soll darauf verzichtet werden, die Bestandssatzung zu ändern (1. Änderung). Vielmehr wird seitens der Gemeinde nun angestrebt, dass die neu zu erarbeitende Satzung die Bestandssatzung ersetzt. Damit verbunden werden soll, dass die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Bestandssatzung ebenfalls entfallen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Grapzow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (siehe Anlagen 1 und 2) wird gebilligt und zur Auslage bestimmt.
- Die seit dem 05.07.1995 rechtskräftige Altsatzung über die Festlegung / Abrundung und die erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow wird damit ersetzt. Die mit der Altsatzung beschlossenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V werden ebenfalls aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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375,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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828,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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213,8 kB
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