Beschlussvorlage - 32/BV/013/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Sach- und Rechtslage: Die Hauptsatzung der Gemeinde Kriesow wurde am 04.07.2019 beschlossen. Auf Empfehlung durch die untere Rechtsaufsichts-behörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind folgende Veränderungen vorzunehmen:

 

Einwohnerversammlung

Es erfolgt der Hinweis, dass die Einwohnerversammlung durch öffentliche Bekanntmachung

einzuberufen ist.

 

§ 4 Absatz 1 zweiter Anstrich der Hauptsatzung

Bei der Zusammensetzung des Ausschusses mit 4 Mitgliedern sei darauf hingewiesen, dass

es bei entsprechenden Abstimmungen zu Pattsituationen kommen kann. Dies hätte dann ein

negatives Beschlussergebnis zur Folge.

 

§ 5 Absatz 1 Vierter Anstrich der Hauptsatzung

Es wird empfohlen, die Nummer 6 zu streichen, da dieser Wortlaut ebenfalls im Absatz 4 des § 5 der Hauptsatzung enthalten ist.

 

§ 5 Absatz 4 der Hauptsatzung

Nach § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen

rfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot

einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder

Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung

festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen

von 100 bis höchstens 1.000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur

auf den Hauptausschuss übertragen. Eine Regelung, wonach Sie als Bürgermeister

Spenden in Höhe von bis zu 100 Euro annehmen dürfen, verstößt erkennbar gegen § 44

Absatz 4 Satz 4 KV M-V.

 

§ 6 Absatz 3 der Hauptsatzung:

Der im § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung genannte Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro

übersteigt den in § 14 Absatz 4 Nummer 1 EntschVO M-V maximalen Höchstbetrag von 10

Euro pro Monat für Gemeinden bis 500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Insoweit stellt die

Regelung zum Sockelbetrag in der vorliegenden Hauptsatzung eine Rechtsverletzung dar.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein Betrag von 10 € in die beigefügte Hauptsatzung eingefügt.

 

§ 7 der Hauptsatzung:

Aufgrund der fehlenden Bestimmung hinsichtlich der Bekanntmachung nach dem

Baugesetzbuch im § 7 der vorliegenden Hauptsatzung wird folgende Rechtverletzung

diesseits geltend gemacht. Dies ergibt sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie

2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

vom 4. Mai 2017 (BGB!. I S. 1057). Hierin wird u. a. der § 4 a Absatz 4 Satz 1 BauGB dahingehend geändert, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen sind.

 

r den § 6 der Hauptsatzung wurde eineckwirkung bis zum 01.07.2019 eingearbeitet,

damit die beschlossenen Entschädigungsbeträge auch ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt

werden dürfen. Die Hauptsatzung tritt erst nach Genehmigung der untere

Rechtsaufsichtsbehörde und mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

Alle Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Kriesow in der beigefügten Form.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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