Beschlussvorlage - 29/BV/020/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dienstreisen der Bürgermeisterin für das II. Halbjahr 2019 und das I. Halbjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Enrico Hardtke
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Burow
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Entscheidung
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07.11.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 des Landesreisekostengesetzes von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind.
Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin und damit für die Genehmigung zuständig.
Mit dieser Genehmigung hat die Bürgermeisterin einen versicherungsrechtlichen Schutz bei ihren Dienstfahrten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
