Beschlussvorlage - 40/BV/016/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, auf dem kommunalen Friedhof Kalübbe ein Urnengemeinschaftsgrab mit Stele zu errichten.

Der Auftrag wurde in Höhe von 8.764,11 € an den Steinmetzbetrieb Mirko Renger, Stralsunder Straße 13 in 17087 Altentreptow vergeben.

Für diese Investition stehen im Haushalt 2019 planmäßig keine Mittel zur Verfügung.

Die Investition ist über 30 Jahre abzuschreiben.

 

Der Bürgermeister trifft Entscheidungen gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Breesen in Bezug auf außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze unter 1.000,00 €.

Somit ist die Gemeindevertretung für den Beschluss der außerplanmäßigen Ausgabe zuständig.

Eine Deckung kann komplett über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2019 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die außerplanmäßige Ausgabe (investive Auszahlung) für die Errichtung eines Urnengemeinschaftsgrabes mit Stele auf dem kommunalen Friedhof Kalübbe in Höhe von 8.764,11 € durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2019 komplett zu decken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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