Beschlussvorlage - 01/BV/053/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 17.10.2019  reichte  die Stadtvertrereterin Frau Silva Keitsch beigefügten Antrag ein. Der Antrag wurde dem Stadtvertretervorsteher am 17.10.2019 zur Kenntnis übersandt.

 

Gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung sollen Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, dem Stadtvertretervorsteher zwei Wochen vor der Sitzung der Stadtvertretung in schriftlicher Form vorgelegt werden.

 

Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen. Sie sind zu begründen.

 

Der Antrag wurde fristgerecht  in schriftlicher Form eingereicht und begründet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow und setzt die einzelnen Beträge für die Aufwandsentschädigungen bei höchstens 75 % der lt. Entschädigungsverordnung möglichen Höchstbeträge fest, um so einen direkten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die derzeitig gezahlten Entschädigungen lt. Hauptsatzung der Stadt Altentreptow werden gemindert.

 

 

 

 

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Anlagen

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