Beschlussvorlage - 40/BV/012/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Breesen über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Breesen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) mit Kalkulation der Tarife für den Kostenersatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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12.11.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.
Entsprechend § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Gemeinde Breesen ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.
Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.
Die Erstfassung der Satzung der Gemeinde Breesen über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Breesen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde der Vorlage die Kalkulation der Tarife für den Kostenersatz mit dem Kalkulationsbericht beigefügt. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der einzelnen Gebühren.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die Kalkulation und die Satzung der Gemeinde Breesen über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkostenersatzsatzung) auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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244,2 kB
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