Beschlussvorlage - 40/BV/010/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Sportplatz“ erlangte 2004 Rechtskraft. Es war die Entwicklung von Wohnbauflächen in einem Allgemeinen Wohngebiet (nach §4 BauNVO) beabsichtigt. Er ist bisher nicht zur Umsetzung gelangt.

Auf der Grundlage des §1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 6/25 und 6/34, sowie teilweise auf den Flurstücken 6/18 und 6/24  in der Flur 2 der Gemarkung Breesen der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Sportplatz“ aufgehoben werden.

 

Begrenzt wird die ca. 1,43 ha große Fläche durch:

im Norden:durch bestehende Nachbarbebauung der Flurstücke 6/9 und 6/10

im Süden:durch Gartennutzung der Nachbarbebauung des Flurstückes 6/35

im Osten:durch die Grundstücke  der vorhandenen Nachbarbebauung an der  Dorfstraße

im Westen:durch den Sportplatz (Flurstück 29/19) und landwirtschaftlich genutzte Feldfluren des Flurstücks 29/18

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Der B-Plan Nr. 2 „Am Sportplatz“ wird aufgehoben, da die bisher vorgesehene bauliche Entwicklung ausgeschlossen werden soll. Die Entwicklung von Wohnbauflächen ist an diesem Standort nicht mehr vorgesehen.

 

Planungserfordernis:

Die Umsetzung des B-Plans Nr. 2 „Am Sportplatz“ ist nicht mehr Planungsziel der Gemeinde Breesen. Der Bebauungsplan wird deshalb aufgehoben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und Abs. 8 und  § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalver-fassung des Landes M-V

 

  1. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen
  2. der Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel“ und im Internet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen::

Eine Kostenübernahmeerklärung von Herrn Just liegt bereits vor.

 

 

 

 

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Anlagen

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