Beschlussvorlage - 40/BV/010/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Am Sportplatz" der Gemeinde Breesen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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12.11.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Sportplatz“ erlangte 2004 Rechtskraft. Es war die Entwicklung von Wohnbauflächen in einem Allgemeinen Wohngebiet (nach §4 BauNVO) beabsichtigt. Er ist bisher nicht zur Umsetzung gelangt.
Auf der Grundlage des §1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 6/25 und 6/34, sowie teilweise auf den Flurstücken 6/18 und 6/24 in der Flur 2 der Gemarkung Breesen der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Sportplatz“ aufgehoben werden.
Begrenzt wird die ca. 1,43 ha große Fläche durch:
im Norden:durch bestehende Nachbarbebauung der Flurstücke 6/9 und 6/10
im Süden:durch Gartennutzung der Nachbarbebauung des Flurstückes 6/35
im Osten:durch die Grundstücke der vorhandenen Nachbarbebauung an der Dorfstraße
im Westen:durch den Sportplatz (Flurstück 29/19) und landwirtschaftlich genutzte Feldfluren des Flurstücks 29/18
Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
Der B-Plan Nr. 2 „Am Sportplatz“ wird aufgehoben, da die bisher vorgesehene bauliche Entwicklung ausgeschlossen werden soll. Die Entwicklung von Wohnbauflächen ist an diesem Standort nicht mehr vorgesehen.
Planungserfordernis:
Die Umsetzung des B-Plans Nr. 2 „Am Sportplatz“ ist nicht mehr Planungsziel der Gemeinde Breesen. Der Bebauungsplan wird deshalb aufgehoben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Breesen beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und Abs. 8 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalver-fassung des Landes M-V
- die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Sportplatz“ der Gemeinde Breesen
- der Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens ist öffentlich bekannt zu machen mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Amtskurier des Amtes Treptower Tollensewinkel“ und im Internet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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404,4 kB
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