Beschlussvorlage - 01/BV/047/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeister hat mit Datum vom 27.09.2019 fristgerecht Widerspruch gegen den am 24.09.2019  durch die Stadtvertretung  gefassten Beschluss Nr.: 01/BV/016/2019 zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, hier: Beratung und Beschluss über  die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss eingelegt.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung  für das Land Mecklenburg-Vorpommern muss die Stadtvertretung in der nächsten Sitzung den Widerspruch behandeln und darüber befinden.

 

Im Anhang sind der Widerspruch mit Begründung, die Stellungnahme der unteren Rechtsauf-sichtsbehörde und das Kurzgutachten vom Rechtsanwalt Herrn Wurzer  beigefügt. Wird dem Widerspruch stattgegeben, ist in der Folge im nächsten TOP über die Vorlage 01/BV/016/2019 erneut abzustimmen. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 27.09.2019 gegen den Beschluss Nr.: 01/BV/016/2019 zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, hier: Beratung und Beschluss über  die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss statt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.1.1.00.56250000

 

Bezeichnung:

Planungsleistungen B- und F-Pläne

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

14.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

1.147,16 €

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

bereits angeordnet

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

12.852,84 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss zum Aufstellungsbeschluss ermächtigt, dass Planungsverfahren zur Aufhebung des B-Planes zu beginnen. Die Stadt hat sich vertraglich gebunden. Das Planungsverfahren ist mit dem Satzungsbeschluss beendet, d. h. die entstandenen  Aufwendungen für die Planung in Höhe von 9.996,00 € wurden planmäßig im Haushalt  2018 (8.996,40 €) und 2019  (999,60 €) bereitgestellt.

 

 

 

 

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Anlagen

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