Beschlussvorlage - 01/BV/041/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

In der Vorlage 01/ BV/ 026/ 2019 wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Schaffung einer Badestelle und der Bau einer Schwimmhalle untersucht.

Dabei ging es um die Badestellen am Amtshof, am Jungfernsteg und auf dem Klosterberg.

 

Die Machbarkeitsstudie wurde im Bauausschuss, Kultur- und Sozialausschuss und Finanzausschuss beraten.

Des Weiteren gab es am 03.09.2019 eine Sitzung für alle Stadtvertreterinnen/ Stadtvertreter und sachkundigen Einwohnerinnen/ Einwohner.

Die Machbarkeitsstudie wurde vom Planer vorgestellt und Anregungen wurden in die jetzt vorliegende Fassung eingearbeitet.

Der Hauptausschuss hat in seiner koordinierenden Funktion auf der Sitzung am 10.09.2019 entschieden, dass der Stadtvertretung noch zwei Badestellen zum Vergleich vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen: die Badestelle am Jungfernsteg und die Badestelle auf dem Klosterberg.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, eine Badestelle/ ein naturnahes Kleingewässer auf dem Klosterberg zu errichten.

Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und entsprechende Anträge zu stellen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

2020: 500.000,00 €

2021: 452.000,00 €

 

Produktsachkonto:

5.5.1.02/ 2008.78512

 

Bezeichnung:

naturnahes Kleingewässer

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

952.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

0

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

952.000,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

952.000,00 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Im Oktober 2019 sollen Förderanträge für die Errichtung einer Badestelle/ eines naturnahen Kleingewässers auf dem Klosterberg gestellt werden.

Frühestens 2020 ist mit einer Förderung dieser Maßnahme zu rechnen, so dass die Investition auch erst dann zum Tragen kommt. In der Finanzplanung wurden die Kosten in Höhe von 500.000,00 € für 2020 und in Höhe von 452.000,00 € 2021 berücksichtigt.

Die betriebs- und verbrauchsgebundenen Folgekosten in Höhe von ca. 50.000,00 €/ Jahr sind in den Haushalten der Folgejahre mit Fertigstellung zu veranschlagen.

 

 

 

 

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Anlagen

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