Beschlussvorlage - 39/032/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2009 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt.

Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben in Höhe von 766.045,23 € im Verwaltungshaushalt und 298.796,05 € im Vermögenshaushalt ab, dass heißt, das die Gemeinde das Haushaltsjahr 2009 ohne Fehlbeträge abgeschlossen hat.

In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Zuteilung des Bausparguthabens in Höhe von 12.596,36 € und in den bereinigten Sollausgaben eine Zuführung zur allgemeinen Rücklagen in Höhe von 15.164,65 € enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.

 

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