Beschlussvorlage - 39/032/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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29.09.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2009 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt.
Die Jahresrechnung schließt mit bereinigten Solleinnahmen und ausgaben in Höhe von 766.045,23 im Verwaltungshaushalt und 298.796,05 im Vermögenshaushalt ab, dass heißt, das die Gemeinde das Haushaltsjahr 2009 ohne Fehlbeträge abgeschlossen hat.
In den bereinigten Solleinnahmen ist eine Zuteilung des Bausparguthabens in Höhe von 12.596,36 und in den bereinigten Sollausgaben eine Zuführung zur allgemeinen Rücklagen in Höhe von 15.164,65 enthalten.
