Beschlussvorlage - 39/031/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt.

Sie ist nach § 61 (3) von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2009 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...