Beschlussvorlage - 01/BV/024/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung hat am 22.01.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die erforderliche Genehmigung am 12.03.2019 erteilt.

Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 3 und 4 der KV M-V ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen getätigt werden sollen. Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.

 

Mit diesem ersten Nachtrag verringert sich der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen um 212.100 € auf -1.498.500 €, die Entnahme aus der Kapitalrücklage kann somit um 212.100 € reduziert werden und in der Ergebnisplanung wird nach Entnahmen aus Rücklagen kein Fehlbetrag ausgewiesen.

 

Im Finanzhaushalt verringert sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen um 263.400 € auf -839.850 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit hat sich um 254.250 € auf -1.609.850 € erhöht.

 

Für die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung unverändert ausgewiesene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.629.900 € wurde die Genehmigung bereits am 12.03.2019 erteilt.

 

Der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit entspricht dem Betrag aus der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2019.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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