Beschlussvorlage - 39/BV/007/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Widmungsbeschluss öffentlicher Weg Groß Teetzleben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Britta Freese
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Teetzleben
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Entscheidung
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28.08.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes M-V verfügt über die Widmung einer Straße oder eines Weges für den öffentlichen Verkehr der Träger der Straßenbaulast. Die Gemeinde Groß Teetzleben ist Eigentümer des Flurstückes 5/1 in der Flur 1 der Gemarkung Lebbin und somit Straßenbaulastträger. Bisher war dieser Weg nicht gewidmet. Nach Widmungsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung entsprechend § 7 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde auf der Internetseite des Amtes Treptower Tollensewinkel. Gemäß § 3 Absatz 3 Buchstabe a des Straßen- und Wegegesetzes M-V wird diese Straße als Ortsstraße (Straße, die den Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb ausgewiesener Baugebiete dient) eingestuft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
