Beschlussvorlage - 12/BV/006/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Gültz mit Ihren 4 Ortsteilen Gültz, Seltz, Seltz Pflegeheim und Hermannshöhe hat zwei Spielplätze in Gültz bzw. Seltz. Die Kinder bzw. Jugendlichen im Ortsteil Hermannshöhe haben keine öffentliche Möglichkeit zum Spielen. Dies soll in den nächsten Jahren abgeändert werden. In Hermannshöhe sind mehrere Grundstücke im Gemeindebesitz. Das Flurstück 32 der Flur 4 von Hermannshöhe wäre eine Möglichkeit, wo ein Spielplatz (unter zur Hilfenahme von Fördermitteln, SpielplatzförderRL) bzw. kleiner Dorfplatz errichtet werden könnte. Die Landesstraße 272 ist weit entfernt, sodass die Sicherheit der Kinder gewährleistet wäre.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, auf dem Flurstück 32 der Flur 4 von Hermannshöhe in den folgenden Jahren einen Spielplatz bzw. kleinen Dorfplatz zu errichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die finanziellen Mitteln werden in der Haushaltsplanung 2020ff  nach Einholung von Angeboten und Prüfung von Fördermöglichkeiten eingeplant.

 

 

 

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Anlagen

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