Mitteilungsvorlage - 37/MV/005/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Im Haushaltsjahr 2019 ist der Ausbau des Dachgeschosses der Kita Bambi i. H. v. 350.000 € geplant. Dort sollen u. a. ein Bewegungsraum, ein Hortraum, eine Toilette sowie der Zugang mittels Treppe entstehen.

Die Finanzierung der Umbaumaßnahme des Daches der Kita Bambi soll über investive Einzahlungen i. H. v. 227.500 € aus dem ILERL Programm sowie einer Kreditaufnahme i. H. v. 122.500 € erfolgen.

Gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V i. V. mit § 19 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V dürfen Investitionsvorhaben erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine gesicherte Zusage des Fördermittelgebers vorliegt, sind die investiven Auszahlungen für diese Maßnahme vorsorglich zu sperren.

 

Gemäß § 51 Abs. 2 KV M-V wird der Gemeindevertretung die anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.

 

Über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung (§ 51 Abs. 3 KV M-V).

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...