Beschlussvorlage - 01/BV/008/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage: Lt. § 38 Abs. 2 KV M-V ist der Bürgermeister gesetzlicher Vertreter der Stadt Altentreptow.

Der Bürgermeister ist ständiger Vertreter der Stadt Altentreptow in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV). Im Falle seiner Verhinderung werden die Stimmanteile der Stadt Altentreptow dem durch Beschluss der Stadtvertretung gewählten Vertreter übertragen (§ 156 Abs. 2 KV M-V).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Altentreptow  bevollmächtigt Frau Knebler, Silvana, 2. Stadträtin, mit der Vertretung der Stadt Altentreptow in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) in der Legislaturperiode 2019-2024, soweit nicht der Bürgermeister selbst dort anwesend ist.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen::

 

 

 

 

 

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