Beschlussvorlage - 29/BV/005/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

In der Gemeindevertretersitzung Burow am 04.04.2019 wurde über das Entgelt, das der Burower Sportverein für die Nutzung der Turnhalle der Grundschule Burow bezahlen soll, gesprochen.

Lt. § 2 der Entgeltordnung sind für die Nutzung der Sporthalle inklusive Nebenräume 15,00 €/h zu zahlen. Die Entgeltordnung stammt aus dem Jahr 2011. Der damals kalkulierte Preis betrug 18,40 €/h.  Auf Antrag vom 12.07.2011 bzw. 07.07.2011 wurde dem Burower Sportverein und der Frauensportgruppe Burow eine Ermäßigung gewährt. Sie hatten 6,00 € zu zahlen.

 

In der Sitzung am 04.04.2019 wurde beschlossen, dass ab dem 01.05.2019 für den Erwachsenenfreizeitsport das Entgelt in voller Höhe der Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle Burow zu zahlen ist. Somit wären ab 01.05.2019 15,00 € zu zahlen.

 

Mit Schreiben vom 15.05.2019 stellt der Burower Sportverein e.V. den Antrag auf Senkung der Hallengebühr auf 7,50 €/h.

Der Antrag mit Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto: 2.1.1.01  43229

 

 

Bezeichnung: Entgelte Sonstiges

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Im Haushaltsjahr 2018 zahlte der Burower Sportverein für die Nutzung der Sporthalle Burow für 124,5 Stunden a 6,00 € = 747,00 €.

Der Ertrag ist auf der Haushaltsstelle 2.1.1.01  43229 gebucht (Grundschule). Bei einer Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wurde diese Vorgehensweise gerügt. Da es sich hier um eine indirekte Bezuschussung des Freizeitsports handelt, darf die Buchung nicht unter dem Produkt „Grundschule“ erfolgen, sondern unter dem Produkt „Zuschuss Sport“ (4.2.4.00  43229). Hier sind auch anteilige Ausgaben für die Sporthalle der Grundschule zu buchen.

Bei dem in der Benutzungsordnung festgesetzten Stundensatz in Höhe von 15 €/h hätten Erträge von 1.867,50 € erzielt werden können.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...