Beschlussvorlage - 40/BV/006/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister hat bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin eine Spende in Höhe von 300,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Pinnow eingeworben.

 

Gem. § 44 Abs. 4 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden ab 100,00 Euro zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende von der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin in Höhe von 300,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Pinnow.

 

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