Beschlussvorlage - 36/BV/003/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Lt. § 39 KV M-V ist der Bürgermeister gesetzlicher Vertreter der Gemeinde.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern. Im Falle der Verhinderung, werden die Stimmanteile der Gemeinde Tützpatz dem laut Beschluss der Gemeindevertretung bevollmächtigten Vertreter übertragen. (§ 156 Abs. 2 KV M-V).

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz bevollmächtigt den Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinde, Stadt Altentreptow, Herrn Volker Bartl, mit der Vertretung der Gemeinde Tützpatz in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes E.ON Energie Deutschland GmbH in der 7. Wahlperiode (2019–2024), soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

 

Loading...