Beschlussvorlage - 01/BV/929/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Siehe Vorlage des Bürgermeisters Nr. 32 vom 10.4.2019 über die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gemäß §38 Abs. 4 KV M-V.

 

In Fällen äußerster Dringlichkeit  darf der Bürgermeister anstelle der Stadtvertretung entscheiden. Die Begründung zur Dringlichkeit  ist mit der Vorlage des Bürgermeisters Nr. 32 vom 10.4.2019 über die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 38 Abs. 4 KV M-V als Anlage beigefügt. Der Bauausschuss und der Finanzausschuss als beratende Ausschüsse haben  in den vorangegangenen Sitzungen  die Dringlichkeitsentscheidung empfohlen.

 

Eilenstscheidungen des Bürgermeisters  sind nach § 38 Abs. 4 Satz 3 KV M-V  genehmigungsbedürftig.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow genehmigt nachträglich die Dringlichkeits-entscheidung des Bürgermeisters vom 10.4.2019 gemäß § 38 Abs. 4 KV M-V zur Vergabe von Leistungen nach VOB- hier Außenanlagen Schulhof an der KGS- an die Pawlak GmbH & Co.KG.

 

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Anlagen

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