Grundstücksangelegenheit - 01/GA/933/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow beabsichtigt, mit dem Stadtvertreter Herrn Hans-Jürgen Rienitz einen Grundstückstauschvertrag abzuschließen. Der Grundstückstauschvertrag ist Beratungsgegenstand im nicht öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung am 07.05.2019.

Gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern der Stadtvertretung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Stadtvertretung.

Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtpositionen Einzelner innerhalb der Stadt zur unberechtigten Vorteilsnahme führen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 KV M-V den Grundstückstauschvertrag mit dem Stadtvertreter Herrn Hans-Jürgen Rienitz.

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