Beschlussvorlage - 37/BV/263/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Entscheidung der Bürgermeisterin ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, da die Unterlagen bis zum 28.02.2019 beim Städte- und Gemeindetag vorgelegt werden müssen. Aufgrund der Ferienzeit konnte eine Beschlussfähigkeit nicht gewährleistet werden.

Bei äußerer Dringlichkeit kann die Bürgermeisterin nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin vom 18.02.2019 gemäß § 39 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern.

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