Beschlussvorlage - 37/BV/263/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Gemeinde Wolde über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin - FAG 2020 - Die einmalige und gemeinsame Chance von Land und Kommunen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung nutzen!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Carina Mans
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Entscheidung der Bürgermeisterin ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, da die Unterlagen bis zum 28.02.2019 beim Städte- und Gemeindetag vorgelegt werden müssen. Aufgrund der Ferienzeit konnte eine Beschlussfähigkeit nicht gewährleistet werden.
Bei äußerer Dringlichkeit kann die Bürgermeisterin nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.
