Beschlussvorlage - 06/BV/263/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Grapzow beabsichtigt, mit der Landgut Grapzow Weinreich & Grabowski GbR (Geschäftsführer Gemeindevertreter Herr Frank Weinreich) einen Pachtvertrag abzuschließen. Der Pachtvertrag ist Beratungsgegenstand im nicht öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung am 09.05.2019.

Gemäß § 39 Abs. 2 Satz 6 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtpositionen Einzelner innerhalb der Gemeinde zur unberechtigten Vorteilsnahme führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 39 Abs. 2 Satz 6 KV M-V den Abschluss

des Pachtvertrages mit der Landgut Grapzow Weinreich & Grabowski GbR

(Geschäftsführer Gemeindevertreter Herr Frank Weinreich).

 

 

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