Beschlussvorlage - 12/BV/217/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilte mit Schreiben vom 12.04.2019 mit, dass sich ab dem 01.05.2019 die Landes- und Kreismittelanteile zur Finanzierung der Platzkosten in den Kindertagesstätten ändern.

Das hat zur Folge, dass für die Kindertagesstätte Gültz eine Änderung der Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz beschlossen werden muss.

Durch die Erhöhung der Landes- und Kreismittel sinken die Anteile der Wohnsitzgemeinde und die Elternbeiträge geringfügig.

 

Vergleich an Ganztagsplätzen

 

bis 04/2019ab 05/2019

 

Krippe313,41 €310,84 €

Kindergarten150,70 €148,12 €

Hort  90,35 €  88,42 €

 

Die Elternbeiträge ab 01.05.2019 wurden den Eltern Ende April durch Aushang in der Kindertagesstätte bekannt gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz zum 01.05.2019.

 

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Anlagen

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