Beschlussvorlage - 31/BV/196/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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09.04.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf 534.510 €
ordentliche Aufwendungen auf 772.990 €
Entnahmen aus Rücklagen 5.420 €
- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf 515.960 € ordentliche Auszahlungen auf 737.030 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.920 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 67.250 €
Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 239.400 €
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden veranschlagt in Höhe von 18.500 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 357.125 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 4,1960 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:
Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 355 v.H. Gewerbesteuer 325 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,1 kB
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(wie Dokument)
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