Beschlussvorlage - 01/BV/920/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Seniorengemeinschaft Altentreptow e.V. auf einen Zuschuss 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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04.04.2019
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.04.2019
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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07.05.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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21.05.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung der Stadtvertretung Altentreptow am 22.01.2019 wurde über die Anträge auf Zuschüsse entsprechend der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Altentreptow beraten.
Am 12.03.2019 ging noch ein Antrag der Seniorengemeinschaft Altentreptow e.V. ein.
Nach Punkt 3 Ziffer 6 der Zuwendungsrichtlinie müssen Anträge bis spätestens 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr vorliegen. Danach wäre der Antrag wegen Verfristung abzulehnen.
Die Seniorengemeinschaft beantragt 200 € für ihre Weihnachtsfeier am 12.12.2019 in der Gaststätte „Zur Kegelbahn“ in Altentreptow. Die Kosten der Kaffeetafel werden ca. 150-200 € für 35 Personen betragen.
Ein Finanzierungsplan, der über die weiteren Aktivitäten mit ihren Einnahmen und Ausgaben Auskunft gibt, ist dem Antrag nicht beigefügt. Allerdings wird in einem dem Antrag beigefügten Schreiben der Satzungszweck näher erläutert: Der Verein will ältere Bürger der Stadt über die Kommunalpolitik und das Weltgeschehen informieren und zur Diskussion herausfordern. Das Leben im Verein wird besonders durch die geselligen Zusammenkünfte wie z.B. Frühlingsfahrt, Kegelnachmittage, Spielnachmittage, Tages- und Kurreisen abwechslungsreich und interessant gestaltet.
Nach der Zuwendungsrichtlinie muss eine Zuwendung zweckgebunden sein und darf nur gewährt werden, wenn an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Altentreptow besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann. Der Eigenanteil des Antragstellers soll im angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
