Beschlussvorlage - 31/BV/192/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Altenhagen haben am 22.02.2019 Kameraden Patrick Braun mehrheitlich zum stellv. Wehrführer gewählt

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) ist der stellv. Wehrführer nach Bestätigung der Wahl durch die Gemeindevertretung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre..

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Berufung des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altenhagen Kameraden Patrick Braun mit Wirkung vom 22.02.2019 auf Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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