Beschlussvorlage - 39/BV/244/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushaltordentliche Erträge auf801.790 EUR

ordentliche Aufwendungen auf908.200 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf  44.620 EUR

 

im Finanzhaushaltordentliche Einzahlungen auf783.640 EUR

ordentliche Auszahlungen auf852.600 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  70.210 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf106.100 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

104.850 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                            0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                           0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf78.360 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A300 v. H.

                                                               Grundsteuer B350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,963 Vollzeitäquivalente

(VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich1.369.559 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt1.248.408 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres1.141.998 EUR.

 

 

 

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Anlagen

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