Beschlussvorlage - 39/BV/235/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Teetzleben am 19.04.2018 wurde die analoge Anwendung der Zuwendungsrichtlinie des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Gewährung von gemeindlichen Zuwendungen an Dritte beschlossen.

Danach muss die Gemeindevertretung Groß Teetzleben entscheiden, ob dem jeweiligen Antrag entsprochen wird.

Vom Kulturverein Lebbin e.V. liegt ein Antrag auf Zuschuss vor.

 

Geplant sind:

Plattdeutscher Nachmittag im Mai 2019

-          Honorar Künstler 250,00 €

 

Sommerkonzert August 2019

-          Honorar Künstler 500,00 €

-          Dekoration Kirche 50,00 €

-          Verpflegung Künstler und Helfer 50,00 €

 

Der Kulturverein Lebbin e.V. beantragt für die beiden Veranstaltungen einen Zuschuss von 300,00 €.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € an den Kulturverein Lebbin e.V. zu gewähren.

 

Loading...