Beschlussvorlage - 39/BV/238/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Groß Teetzleben wählten auf ihrer Jahreshauptversammlung am 23.02.2019 nach Beendigung der Wahlperiode einen Wehrführer und seinen Stellvertreter.

 

Zum Wehrführer wurde einstimmig Kamerad Werner Borgwardt gewählt.

Ebenfalls einstimmig wurde Kamerad Frank Jochens zu seinem Stellvertreter gewählt.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) hat die Gemeindevertretung der Wahl zuzustimmen.

 

Beide Kameraden wurden wiedergewählt. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Groß Teetzleben zu.

Für die Dauer von 6 Jahren wurde Kamerad Werner Borgwardt als Wehrführer wiedergewählt.

Ebenfalls für die Dauer von 6 Jahren wurde Kamerad Frank Jochens im Amt des stellvertretenden Wehrführers bestätigt.

 

Loading...