Beschlussvorlage - 39/BV/240/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Groß Teetzleben wählten auf ihrer Jahreshauptversammlung am 23.02.2019 Kameraden Frank Jochens zum stellv. Wehrführer.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern ist der stellv. Wehrführer auf die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, Kameraden Frank Jochens als stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Groß Teetzleben mit Wirkung vom 23.02.2019 auf die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Loading...