Beschlussvorlage - 39/BV/242/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Groß Teetzleben hat sich in der Vergangenheit für die Absicherung von kommunalen Pflichtaufgaben (u.a. Absicherung der Verkehrssicherungspflicht von kommunalem Eigentum) geringfügig Beschäftigter bedient.

Da diese Beschäftigungen von der Arbeitszeit her beschnitten sind und es sich abzeichnet, dass die Gemeinde ihren Pflichtaufgaben (z.B. Pflege von Grünflächen, kommunalen Straßen, Spielplätzen, Winterdienst, Erhaltungs- und Ausbesserungsmaßnahmen an  kommunalen Gebäuden usw.) nicht gerecht wird, ist es notwendig eine unbefristete Stelle für eine(n) Gemeindearbeiterin/Gemeindearbeiter vorzuhalten. Die Stelle soll mit 30 Stunden/Woche teilzeitbeschäftigt sein. Der abzuschließende Arbeitsvertrag ab dem 01.07.2019 wird nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst ausgefertigt. Eine Stellenbeschreibung mit den Aufgabengebieten für die Beschäftigte/den Beschäftigten ist Anlage zum Arbeitsvertrag.

Gleichzeitig finden die Stellen für die geringfügig Beschäftigten im Stellenplan 2019 ab 01.07.2019 keine Berücksichtigung und die unbefristeten Arbeitsverträge mit den geringfügig Beschäftigten werden im gegenseitigen Einvernehmen mittels Aufhebungsverträge zum 30.06.2019 beendet.

Die anfallenden Personalkosten sind im Haushalt der Gemeinde Groß Teetzleben für das Jahr 2019 Berücksichtigung.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben weist im Stellenplan ab dem 01.07.2019 eine unbefristete Teilzeitstelle einer Gemeindearbeiterin/eines Gemeindearbeiters aus.

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