Beschlussvorlage - 40/BV/244/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Kamerad Knut Köster hat mit Wirkung vom 13.03.2019 aus persönlichen Gründen das Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pinnow niedergelegt.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) ist der Wehrführer einer Freiwilligen Feuerwehr in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Dieses erlicht mit Ende der Wahlperiode nach 6 Jahren oder mit vorzeitiger Aufgabe des Amtes.

 

Kamerad Knut Köster ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abzuberufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Abberufung von Kameraden Knut Köster als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Pinnow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Kamerad Knut Köster legte aus persönlichen Gründen sein Amt als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Pinnow mit Wirkung vom 13.03.2019 nieder.

 

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