Beschlussvorlage - 01/BV/911/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat am 22.01.2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Im § 2 Haushaltsatzung  der Stadt Altentreptow  wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von  2.629.900 € festgesetzt.

Durch die Untere Rechtsaufsichtbehörde des LK MSE wurde die Haushaltsatzung am 12.03.2019 genehmigt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 i.V.m. mit § 5 der Hauptsatzung  der Stadt Altentreptow obliegt die  Entscheidung  zur Aufnahme von Krediten  in der  mit der  Haushaltssatzung 2019 festgesetzten Höhe der Stadtvertretung. Mit  dem Beschluss wird der Bürgermeister ermächtigt, die Kreditaufnahme zu tätigen.

 

Gesamtbetrag Kreditaufnahme: 480.000 € und 1.274.300 € (Gesamt 1.754.300 €)

Maximale Laufzeit: 10 Jahre oder 15 Jahre

Tilgung 2 %

 

Der Kredit wird für folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

Eigenanteil „Sanierung Alte Apotheke“

Anordnung uRAB für investive Maßnahmen aus 2012- 2016

 

Für die verbleibenden 875.600 €  des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme wird der Bürgermeister ermächtigt, die Kreditaufnahmen für die Investitionen 2019 zu tätigen, wenn die investiven Maßnahmen begonnen werden und die zur Verfügung stehenden Eigenmittel der Stadt nicht ausreichen, um die Auszahlungen zu decken. Im Vorab erfolgt eine Abstimmung mit dem Finanzausschussvorsitzenden der Stadt Altentreptow. Die maximale Laufzeit sollte 10 bzw. 15 Jahre betragen, mit einer Tilgung von 2%.

 

Die Abfrage bei den  Kreditinstituten erfolgt am Tag der Sitzung, d.h. am 21.05.2019. Die Angebote der Banken werden am Tag der Stadtvertretersitzung verteilt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow ermächtigt den Bürgermeister zur Kreditaufnahme in Höhe von  1.754.300 € für das Haushaltsjahr 2019 bei dem Kreditinstitut………………. zu den nachfolgenden Konditionen:

maximale Laufzeit: ………… Jahre

Tilgung: 2 %

Effektivzins:…………………

 

 

Der Bürgermeister der Stadt Altentreptow wird zur Kreditaufnahme in Höhe von 875.600 € für die im Haushaltsplan 2019 geplanten Investitionen ermächtigt.  Die Kreditaufnahme darf nur getätigt werden, wenn die Maßnahmen begonnen wurden und die Eigenmittel zur Finanzierung der Auszahlungen nicht zur Verfügung stehen. Im Vorab erfolgt eine Abstimmung mit dem Finanzausschussvorsitzenden der Stadt Altentreptow. Die maximale Laufzeit sollte 10 bzw. 15 Jahre betragen, mit einer Tilgung von 2%.

 

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