Beschlussvorlage - 01/BV/910/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 02.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom Juli 2018 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf nebst Begründung lagen in der Zeit vom 01.11.2018 bis 03.12.2018 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz während der Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen möglich.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Der Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.Der Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.

 

4. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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