Beschlussvorlage - 38/BV/204/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschloss am 13.12.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die Genehmigung am 04.03.2019.

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt sollen im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen, die aufgrund der Erhöhung der Kindergartenplätze entstanden sind, berücksichtigt werden. U. a. ist wegen des Erzieher-Kind-Schlüssels die Neueinstellung einer Erzieherin/ eines Erziehers erforderlich. Weiterhin ist die Einstellung eines zusätzlichen Gemeindearbeiters/ einer Gemeindearbeiterin geplant. Zur Pflege der Grünflächen der Gemeinde soll ein Rasentraktor angeschafft werden.

 

Aufgrund dessen hat die Gemeinde gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

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Anlagen

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