Beschlussvorlage - 32/BV/162/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf344.890 EUR

ordentliche Aufwendungen auf444.230 EUR

Entnahmen aus Rücklagen auf               - 99.340 EUR

 

im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf                                      343.190 EUR

ordentliche Auszahlungen auf417.580 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       4.050 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf      5.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              4.450 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                             0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                            0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf  180.800 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A      310 v. H.

                                                               Grundsteuer B       350 v. H.

                                                               Gewerbesteuer      320 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt  Vollzeitäquivalente 1,0 (VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich                                                               394.956 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt                                                                         384.846 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres                                 302.636 EUR. 

 

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Anlagen

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