Beschlussvorlage - 32/BV/162/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Kriesow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kriesow
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Entscheidung
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28.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf344.890 EUR
ordentliche Aufwendungen auf444.230 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf - 99.340 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 343.190 EUR
ordentliche Auszahlungen auf417.580 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.050 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.450 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf 180.800 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 310 v. H.
Grundsteuer B 350 v. H.
Gewerbesteuer 320 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Vollzeitäquivalente 1,0 (VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich 394.956 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 384.846 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres 302.636 EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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